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Pflege: Tipps, Ratgeber und Informationen rund um die häusliche Pflege

Kennen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche rund um das Thema Pflege? Sie sind auf der Suche nach Antworten auf Fragen rund um Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung? Wir informieren Sie – kostenlos!

Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen ab 01.01.2024: Alles, was Sie wissen müssen

Oktober 9, 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen um 5% erhöht. Diese Anpassung bedeutet mehr finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Personen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das für Sie konkret bedeutet und wie Sie davon profitieren können.

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die zu Hause versorgt werden. Es kann flexibel eingesetzt werden, etwa zur Deckung der Kosten für Pflegehilfsmittel, Betreuungsangebote oder sonstige pflegerische Aufwendungen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und beträgt aktuell zwischen 316 € und 901 € monatlich.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen umfassen pflegerische Unterstützungsmaßnahmen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Haushaltsführung oder individuelle Betreuung. Die Höhe der Pflegesachleistungen variiert ebenfalls je nach Pflegegrad.

Wie hoch ist die Erhöhung?

Die Erhöhung von 5% gilt sowohl für das Pflegegeld als auch für die Pflegesachleistungen. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab dem 1. Januar 2024 mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um die Kosten für die häusliche Pflege zu decken. Dies entlastet die Pflegepersonen und ermöglicht eine bessere Versorgung.

Was müssen Sie tun, um die Erhöhung zu erhalten?

Wenn Sie bereits Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von der Pflegeversicherung erhalten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Die Erhöhung wird ab dem 1. Januar 2024 automatisch umgesetzt und die angepassten Beträge werden auf Ihr Konto überwiesen. Sollten Sie bisher noch keine Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden, um einen Antrag zu stellen. Gerne unterstützen wir von Moin Moin Pflege Sie dabei.

Neue Beträge ab dem 01.01.2024 (Stand 28.02.2023)

Hier ein Überblick über die voraussichtlichen Pflegegelder und Pflegesachleistungen ab dem 01.01.2024:

Pflegegeld:

PflegegradAktuelles PflegegeldNeues Pflegegeld (+5%)
2316 €332 €
3545 €572 €
4728 €764 €
5901 €946 €

Pflegesachleistungen:

PflegegradAktuelle PflegesachleistungenNeue Pflegesachleistungen (+5%)
1125 €131 €
2689 €723 €
31.363 €1.426 €
41.693 €1.778 €
52.095 €2.199 €

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine vorläufige Darstellung handelt. Die exakten Beträge werden von der Pflegeversicherung festgelegt und ausgezahlt.

Fazit

Die Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen ab 01.01.2024 bringt eine deutliche finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Dadurch wird es einfacher, die häusliche Pflege zu organisieren und sicherzustellen, dass die Betroffenen bestmöglich versorgt sind.

Wir von Moin Moin Pflege sind Ihr verlässlicher Partner bei allen Fragen rund um die häusliche Pflege in Hamburg und Seevetal. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung und Umsetzung der neuen Leistungen.

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