Pflegende Angehörige erbringen täglich eine wertvolle Leistung, indem sie ihre Familienmitglieder liebevoll zu Hause versorgen. Dabei kann die körperliche und emotionale Belastung schnell an die eigenen Grenzen führen. Um eine Verschnaufpause zu ermöglichen, bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung. Was genau diese Leistung beinhaltet und wie sie beantragt werden kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die speziell dazu dient, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten. Wenn die pflegende Person aus gesundheitlichen Gründen, wegen eines Urlaubs oder aus anderen Anlässen vorübergehend verhindert ist, übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung des Pflegebedürftigen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die pflegebedürftige Person auch während der Abwesenheit des Pflegenden optimal versorgt wird.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind und von einem Angehörigen zu Hause gepflegt werden, können Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie steht maximal für sechs Wochen pro Jahr zur Verfügung und kann entweder am Stück oder auf mehrere Tage verteilt genutzt werden.
Wie beantragt man Verhinderungspflege?
Um Verhinderungspflege zu nutzen, muss diese bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag sollte so früh wie möglich eingereicht werden, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. In der Regel kann der Antrag schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Dabei sollte klar angegeben werden, welche Form der Verhinderungspflege benötigt wird und für welchen Zeitraum die Leistung in Anspruch genommen werden soll.
Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege kann je nach Bedarf verschiedene Leistungen umfassen. Dazu zählen in erster Linie die Unterstützung bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme und der Mobilität. Zusätzlich können auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen übernommen werden. Wichtig ist, dass die Verhinderungspflege von qualifiziertem Personal, wie zum Beispiel einem ambulanten Pflegedienst, erbracht wird.
Fazit
Verhinderungspflege ist eine sinnvolle Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige. Sie stellt sicher, dass pflegebedürftige Personen auch dann gut versorgt sind, wenn die betreuende Person eine Pause braucht. Pflegende Angehörige sollten sich über die Möglichkeiten dieser Leistung informieren, um bei Bedarf Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.
Hinweis: Sie können bis zu 48 Stunden Auszeit im Jahr erstattet bekommen.
Haben Sie Fragen zum Thema Verhinderungspflege? Wir sind gerne für Sie da! Kontaktieren Sie uns einfach unter der Telefonnummer 04105 – 14 97 40, und wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie bei den Formalitäten rund um die ambulante Pflege.